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Die Goldene Bulle Kaiser Karl IV. (1316-78) erließ 1356 ein Gesetz, das er selbst unser keiserliches rechtbuch nannte. Erst ca. ein halbes Jahrhundert später setzte sich unter Ruprecht von der Pfalz (reg. 1400 – 1410) die Bezeichnung Goldene Bulle durch.
Die ersten 23 Kapitel (sog. Nürnberger Gesetzbuch) wurden in Nürnberg erarbeitet
und am 10. Januar 1356 auf dem Nürnberger Hoftag verkündet, die Kapitel 24 bis
31 (sog. Metzer Gesetzbuch) am 25. Dezember 1356 in Metz.
Dies ist die Ausfertigung der Goldenen Bulle für den Pfalzgrafen bei Rhein, die nach dem Aussterben der pfälzischen Wittelsbacher nach München gelangte, und sich noch heute im dortigen Hauptstaatsarchiv befindet. (1) Die Goldene Bulle war wohl das wichtigste Gesetz des Heiligen Römischen Reiches (HRR), das fast 850 Jahre lang bis 1806 bestand. U.a. wurden darin die Modalitäten der Wahl der römisch-deutschen Könige bzw. Kaiser durch die 7 Kurfürsten festgelegt.
verwendete und weiterführende Quellen
letzte Bearbeitung dieses Artikels am 9. Januar 2026
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