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"Landgerichte in Bayern waren vom Spätmittelalter bis
in die Neuzeit Verwaltungseinheiten der
unteren Ebene mit Verwaltungs- und Justizaufgaben. Unterschieden werden die
'Landgerichte vor der
Säkularisation' und danach die 'Landgerichte älterer Ordnung' bis zu deren
Überführung in Gerichtsbehörden 1862. Die Trennung der administrativen und
juristischen Aufgaben ließ die
Bezirksämter (ab 1862) und die
Amtsgerichte (Umbenennung erfolgte 1879) entstehen. Man verstand unter
'Landgericht' sowohl die Behörde im administrativen Sinn als auch den
Gerichtsbezirk (Sprengel) im geographischen Sinn.[1] Das heutige
Landgericht nach dem
Gerichtsverfassungsgesetz von 1879 entspricht in der ordentlichen
Gerichtsbarkeit in Deutschland dem Gericht zwischen
Amts-
und
Oberlandesgericht."
Es war einmal ... Das Auerbacher Landgericht Das mittelalterliche Landgericht Auerbach hatte beinahe ein halbes Jahrtausend Bestand und umfasste einen weiten Bezirk, wie die folgende Karte zeigt.
(aus Schnelbögl, Fritz, Auerbach in der Oberpfalz, 1976, Seite 63) Kaiser Karl IV. (1316-1378) machte Auerbach im Jahre 1373 zur Hauptstadt von "Neuböhmen" und zugleich zum Sitz eines Landgerichts. Dieses wichtige Amt bestand hier mit einer kurzen Unterbrechung (1804-1841) fast 500 Jahre bis 1862. In jenem Jahr wurden in Bayern Verwaltung und Rechtsprechung getrennt: in Auerbach verblieb ein Amtsgericht (aufgelöst zum 1. Juli 1973), die Verwaltung wurde dem neuerrichteten Bezirksamt Eschenbach übertragen.
Dieser Ausschnitt
aus einer Ansichtskarte (um 1900)
Auerbach hatte
auch ein Halsgericht (oder
Hochgericht),
das bei besonders schweren Delikten u.a. für Todesstrafen, meist durch Erhängen,
zuständig war. (Halsgerichtsordnung)
Auf obiger Karte ist der Halsgerichtsbezirk Auerbach besonders markiert. (Sage) (nach Schnelbögl, Fritz, Auerbach in der Oberpfalz, 1976, Seite 124)
Über mir leihweise zur
Verfügung gestellte ... daran arbeite ich gerade.
Bitte etwas Geduld.
von mir letztmals bearbeitet am 16.3.2026
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