Rechte
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Mit der Erhebung ihrer Gemeinde
(des bisherigen Marktes) zur
Stadt
durch Kaiser Ludwig anno 1314
waren die Einwohner von Auerbach
Bürger
geworden. Als solche hatten sie eine Reihe von Rechten.  

So durften die Auerbacher nun u.a. ein Stadtwappen führen, einen Bürgermeister wählen, ein Rathaus bauen und eine massive Befestigung errichten. 
Andere Rechte wie z.B. das Braurecht, das de facto für den Privatgebrauch schon vorher bestand, wurde nun bestimmten Bevölkerungsgruppen zusammen mit der Erlaubnis zum öffentlichen Ausschenken von Bier förmlich verliehen.

Diesen Artikel habe ich gerade in Bearbeitung.

Lortzing, Albert (1801-51)
O sancta Justitia aus Zar und Zimmermann

letzte Bearbeitung dieses Artikels am 18. Januar 2016

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