Die
Egloffstein
als Herrn von Gunzendorf
Freiherr
Karl Christoph von Wildenstein zu Strahlenfels kaufte 1668 den Edelsitz
Gunzendorf und leistete am 31. August 1669 durch seinen Anwalt der Oberpfalz
Pflicht- und Huldigungseid. Sein Verwalter war der Brandenburgische Amtmann zu
Osternohe, Hans Abraham Mönius.
1680 erwarb Freiherr Albrecht Christoph von Egloffstein die Hofmark Gunzendorf.
Bis 1688 war obiger Mönius sein Anwalt und Patrimonialrichter. Ab 1690 war
Lorenz Hermeiß, Hammermeister von Ziegelhammer (heute Staubershammer),
Egloffsteinischer Richter zu Gunzendorf. Das Geschlecht der Egloffstein besaß Gunzendorf nun 160 Jahre lang.
Die
Burg
Egloffstein, Stammsitz des gleichnamigen Geschlechts, ist noch heute im
Familienbesitz.
Von
1699 bis 1726 war Johann Rudolf Bernhard von Egloffstein Hofmarksherr. Er verpfändete
Gunzendorf an den Freiherrn von Blumenthal zu Hammer Gänlas.
1726 wurde der fürstbischöflich-bambergische Hauptmann Christoph Karl Max von
Egloffstein Besitzer der Hofmark Gunzendorf und löste sie wieder ein. Von 1749
an besaßen seine Witwe und die Kinder die Hofmark Gunzendorf. Als Administrator
war 1749/76 der kurfürstliche Gerichtsschreiber von Auerbach, W. von
Sonnenburg, angestellt, sein Nachfolger war der Stadtschreiber von Auerbach
Johann Samuel Martin von Schenkl 1776/99. Das
Familienwappen des Letztgenannten fand man an der Empore der Gunzendorfer
Kirche, bis es 1856 überstrichen wurde.
Seit 1771 war Wilhelm Franz von Egloffstein, fürstlicher Fuldaischer
Oberstallmeister, Hofmarksherr von Gunzendorf, der aber, wie seine Vorfahren,
nie in diese Ortschaft kam, sondern in Fulda lebte.
1807 folgte ihm sein Sohn Freiherr Heinrich Sigmund von Egloffstein, welcher fürstlich
Nassau-Oranischer Oberstallmeister, Geheimrat und Hofmarschall zu Fulda war.
Sein Administrator war der kurfürstliche Mautner J.A. Weinberger in Auerbach.
Das Landsassengut umfasste zu dieser Zeit 16 Häuser mit 106 Personen.
1808 wurde das Landsassenprivilegium aufgehoben und der bayerische Staat übernahm
gegen angemessene Entschädigung alle Herrschaftsrechte einschließlich der
Gerichtsbarkeit. Die Zeit der Egloffstein
war damit in Gunzendorf zu Ende.
Die Gerichtsbarkeit in Gunzendorf wurde durch den Auerbacher Stadtschreiber
Pini ausgeübt. Er hatte alle Verträge zu beurkunden, Inventuren vorzunehmen,
Übertretungen der Gesetze zu bestrafen und überhaupt alle jene Amtsgeschäfte
zu erledigen, die heute der Notar und das Amtsgericht, teilweise auch das
Landratsamt besorgen.
Im Urkataster von 1812 heißt es: Der Hofmarksherr von Gunzendorf besitzt dort
an liegenden Gründen gar nichts und an Gebäuden nur die Kirche und das
Schulhaus. Er hat aber außer seinen Gilten und Zehenten:
1. das Recht der niederen Gerichtsbarkeit
2. die kleine Jagd im Gunzendorfer Flurbezirk
3. die Fischerei im Bach von Ligenz an bis
Steinamwasser
Nicht unbeträchtlich waren die Feudallasten, denn der Gültherr hatte von allen
Höfen des Dorfes den Getreidezehnt, den Grünzehnt, den Blutzehnt, bekam bei
Besitzveränderungen 10% des Gutswertes als Handlohn und hatte für Scharwerke
und Küchendienste verschiedene Naturalien und Geldbeträge zu fordern. Ohne
seine Genehmigung konnte kein Kauf und auch keine Verehelichung abgeschlossen
werden; aus allen Wechselfällen des Lebens fiel ihm ein Tribut zu. Dies war
begründet im mittelalterlichen Lehnswesen.
„Die Bauern waren ganz und gar abhängig von ihrem Grundherrn und seufzten oft
schwer unter dem Druck dieser kleinen Tyrannen und ihrer Beamten.
1848 wurde das Patrimonialgericht Gunzendorf auf Grund des Grundlasten-Ablösungsgesetzes
aufgehoben und alle Rechte nebst der Gerichtsbarkeit gingen gegen entsprechende
Entschädigung an den Staat über. Eine uralte Institution, die wie ein
Petrefakt in die Neuzeit hineinragte, wurde zu Grabe getragen, ohne dass von
irgend einer Seite Tränen vergossen wurden. Gunzendorf ist seitdem der
Feudallasten enthoben, muss aber dafür Bodenzinse zahlen. Auch diese werden
aber in kurzer Zeit verschwinden.“ (Joseph
Köstler, Band XXI, Seite 1 ff, verfasst um 1900)