Egloffstein
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Die Egloffstein
als Herrn von Gunzendorf

Freiherr Karl Christoph von Wildenstein zu Strahlenfels kaufte 1668 den Edelsitz Gunzendorf und leistete am 31. August 1669 durch seinen Anwalt der Oberpfalz Pflicht- und Huldigungseid. Sein Verwalter war der Brandenburgische Amtmann zu Osternohe, Hans Abraham Mönius.
1680 erwarb Freiherr Albrecht Christoph von Egloffstein die Hofmark Gunzendorf. Bis 1688 war obiger Mönius sein Anwalt und Patrimonialrichter. Ab 1690 war Lorenz Hermeiß, Hammermeister von Ziegelhammer (heute Staubershammer), Egloffsteinischer Richter zu Gunzendorf. Das Geschlecht der Egloffstein besaß Gunzendorf nun 160 Jahre lang.

Die Burg Egloffstein, Stammsitz des gleichnamigen Geschlechts, ist noch heute im Familienbesitz.

Von 1699 bis 1726 war Johann Rudolf Bernhard von Egloffstein Hofmarksherr. Er verpfändete Gunzendorf an den Freiherrn von Blumenthal zu Hammer Gänlas.
1726 wurde der fürstbischöflich-bambergische Hauptmann Christoph Karl Max von Egloffstein Besitzer der Hofmark Gunzendorf und löste sie wieder ein. Von 1749 an besaßen seine Witwe und die Kinder die Hofmark Gunzendorf. Als Administrator war 1749/76 der kurfürstliche Gerichtsschreiber von Auerbach, W. von Sonnenburg, angestellt, sein Nachfolger war der Stadtschreiber von Auerbach Johann Samuel Martin von Schenkl 1776/99. Das Familienwappen des Letztgenannten fand man an der Empore der Gunzendorfer Kirche, bis es 1856 überstrichen wurde.
Seit 1771 war Wilhelm Franz von Egloffstein, fürstlicher Fuldaischer Oberstallmeister, Hofmarksherr von Gunzendorf, der aber, wie seine Vorfahren, nie in diese Ortschaft kam, sondern in Fulda lebte.
1807 folgte ihm sein Sohn Freiherr Heinrich Sigmund von Egloffstein, welcher fürstlich Nassau-Oranischer Oberstallmeister, Geheimrat und Hofmarschall zu Fulda war. Sein Administrator war der kurfürstliche Mautner J.A. Weinberger in Auerbach. Das Landsassengut umfasste zu dieser Zeit 16 Häuser mit 106 Personen.
1808 wurde das Landsassenprivilegium aufgehoben und der bayerische Staat übernahm gegen angemessene Entschädigung alle Herrschaftsrechte einschließlich der Gerichtsbarkeit. Die Zeit der Egloffstein war damit in Gunzendorf zu Ende.
Die Gerichtsbarkeit in Gunzendorf wurde durch den Auerbacher Stadtschreiber Pini ausgeübt. Er hatte alle Verträge zu beurkunden, Inventuren vorzunehmen, Übertretungen der Gesetze zu bestrafen und überhaupt alle jene Amtsgeschäfte zu erledigen, die heute der Notar und das Amtsgericht, teilweise auch das Landratsamt besorgen.
Im Urkataster von 1812 heißt es: Der Hofmarksherr von Gunzendorf besitzt dort an liegenden Gründen gar nichts und an Gebäuden nur die Kirche und das Schulhaus. Er hat aber außer seinen Gilten und Zehenten:
         1. das Recht der niederen Gerichtsbarkeit
         2. die kleine Jagd im Gunzendorfer Flurbezirk
         3. die Fischerei im Bach von Ligenz an bis Steinamwasser
Nicht unbeträchtlich waren die Feudallasten, denn der Gültherr hatte von allen Höfen des Dorfes den Getreidezehnt, den Grünzehnt, den Blutzehnt, bekam bei Besitzveränderungen 10% des Gutswertes als Handlohn und hatte für Scharwerke und Küchendienste verschiedene Naturalien und Geldbeträge zu fordern. Ohne seine Genehmigung konnte kein Kauf und auch keine Verehelichung abgeschlossen werden; aus allen Wechselfällen des Lebens fiel ihm ein Tribut zu. Dies war begründet im mittelalterlichen Lehnswesen.
„Die Bauern waren ganz und gar abhängig von ihrem Grundherrn und seufzten oft schwer unter dem Druck dieser kleinen Tyrannen und ihrer Beamten.

1848 wurde das Patrimonialgericht Gunzendorf auf Grund des Grundlasten-Ablösungsgesetzes aufgehoben und alle Rechte nebst der Gerichtsbarkeit gingen gegen entsprechende Entschädigung an den Staat über. Eine uralte Institution, die wie ein Petrefakt in die Neuzeit hineinragte, wurde zu Grabe getragen, ohne dass von irgend einer Seite Tränen vergossen wurden. Gunzendorf ist seitdem der Feudallasten ent­hoben, muss aber dafür Bodenzinse zahlen. Auch diese werden aber in kurzer Zeit verschwinden.“
(Joseph Köstler, Band XXI, Seite 1 ff, verfasst um 1900)

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